Freie Teams


Allgemeines

Um aktuell nicht besetzte Franchises in Sachen Roster-Größe, Cap-Handling, Talent-Förderung, usw. aufrechtzuerhalten werden diese stellvertretend durch die Ligaleitung geführt. Der Fokus liegt bei dieser Maßnahme ausdrücklich in der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben und nicht in der Übernahme eines zweiten Franchises. Im Falle einer Neubewerbung um ein freies Teams ist dieses sofort abzugeben.

 

Die Möglichkeit eines Umstiegs auf gänzlich CPU-gesteuerte freie Teams wird je nach Lage der freien Teams ständig neu bewertet und ausdrücklich nicht verworfen. Gleiches gilt für den Einsatz anderer GMs als Interims-GMs.

 

Aufgaben innerhalb der Teams

Jeder Interims-GM hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:

 

Off-Season - Draft, UFAs, Staff-Management

Pre-Season - Preseason Games, Einstellen einer Taktik und des Trainings

Regular-Season - Roster-Management (Goalies, Injuries, Waiver und ggf. Trades), Scouting

Post-Season - Signings (UFAs, RFAs, Prospects)

 

Trading mit freien Teams

Jedes freie Team mit Interims-GM kann (bei Bedarf) eine Trading List bei der Ligaleitung einreichen und diese nach Bestätigung der Liste im Forum veröffentlichen.

 

Das Traden mit Beteiligung freier Teams ist ausdrücklich (im Fall "Selling") auf Spieler der Trading List und (im Fall "Buying") mittlerer oder sog. "Late Round Picks" beschränkt (3rd Round oder später). Diese Maßnahme soll vermeiden, dass freie Franchises "ausbluten" oder zu Gunsten eines schnellen Erfolgs ohne Draft Picks und damit unattraktiv verbleiben.

 

Zum eigenen Schutz ist einem Interims-GM das Traden mit dem selbst geführten Franchise untersagt. 

 

Waiver

Freie Teams mit Interims-GMs unterliegen den normalen Waiver-Regeln.

 

Offer Sheets

Offer Sheets mit Beteiligung (aktiv/passiv) von freien Teams mit Interims-GMs sind nicht gestattet.

 

UFAs
Die Ligaleitung behält sich das Recht offen, Teams die zum Zeitpunkt der Off-Season frei sind oder waren ein Vorhandelsrecht mit solchen Spielern einzuräumen, die in der vorangegangenen Saison Bestandteil der betroffenen Franchise waren. Dabei hat das Franchise das alleinige Recht, dem jeweiligen UFA innerhalb der ersten beiden Wochen der UFA-Phase Angebote zu unterbreiten. Erst nach Ablauf der zwei Wochen oder bei einem Verzicht durch das Franchise sind Angebote durch andere Teams zulässig.

Eingeräumte Vorhandelsrechte sind auch dann möglich wenn das Franchise zum Start der UFA-Phase bereits neu vergeben worden ist.